Sicherheitsschuhe Bezeichnung
BGR 191 neue Bezeichnung DGUV Regel 112-191
Brauchen Sie Einlagen oder bauliche Veränderungen (z.B. Schuherhöhung, Abrollhilfen ...),
müssen diese der BGR 191 entsprechen.
Hierfür ist nicht jeder Sicherheitsschuh geeignet.
Kommen Sie vorbei, wir beraten Sie gern über über Modelle und Kostenübernahme.